Kundeninformationen zum Corona-Virus (November 2021)
Die Landesregierung hat am 28.01.2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.
Friseurbetriebe :3G.
Die neuen Regelungen gelten ab 28. Januar 2022.
Kundeninformationen zum Corona-Virus (November 2021)
Die Landesregierung hat am 23.11. 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 24.November 2021.
Die Dienstleistung im Friseurbetriebe darf nur in Anspruch nehmen, wer einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen kann (3G).
Kundeninformationen zum Corona-Virus (August 2021)
Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 16. August 2021.
Die Dienstleistung im Friseurbetriebe darf nur in Anspruch nehmen, wer einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen kann (3G).
Kundeninformationen zum Corona-Virus (Mai 2021)
Ab Sa. dem 22.05.2021 endlich wieder zum Friseur OHNE TEST!!
DM Drogerie Markt – Schiessstattweg 15 in Markdorf
https://corona-schnelltest-zentren.dm.de/webform/oaLhKBrhxjXuzoAy/
Stadthalle und Mehrzweckhalle Leimbach
https://www.markdorf.de/de/buerger/stadt/aktuell
Drive-In Corona Testzentrum Hagnau
https://app.no-q.info/testzentrum-hagnau/checkins#/
Corona Testzentrum Friedrichshafen
https://friedrichshafen.probatix.de/de/pick-slot
Corona Testzentrum Ravensburg
https://www.coronatest-rv.de/termin-buchen?tst=fast&typ=1
Kundeninformationen zum Corona-Virus (April 2021)
Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
Laut Corona-Verordnung benötigen Sie ab dem 19. April 2021 für Ihren Friseurbesuch einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Ohne diesen Test, können wir Sie zurzeit leider nicht in unserem Salon bedienen.
Wir bitten um Verständnis.Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.
Verhaltensregeln für den Friseurbesuch in Corona-Zeiten (April 2021)
- Tagesaktueller negativer Corona-Test erforderlich
- Bedienung nur mit Termin (ggf. auch kurzfristig zu vereinbaren)
- Bei Infektionsverdacht oder Krankheitszeichen den Salon nicht betreten! (z.B. Fieber, Husten, Atemnot, …)
- Kommen Sie möglichst alleine, keine Begleitpersonen im Salon (nur nach Absprache)
- Pflicht: tragen einer vorgeschriebenen Maske
- Hände waschen bei Ankunft
- Abstand 1,5 m zu anderen Kunden und Mitarbeitern
- Erfassung Ihrer Kontaktdaten (erforderlich für den Fall einer Infektion)
- Bedienung nur mit Haarwäsche im Salon
- Nies- und Husten-Etikette einhalten