Aktuelles

 Aktuelles
Meine lieben Kundinnen und Kunden ,gerne möchten wir Sie über alle Neuigkeiten aus unseren Salon informieren.


Kundeninformationen zum Corona-Virus (November 2021)




Die Landesregierung hat am 28.01.2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.

Friseurbetriebe :3G.

Die neuen Regelungen gelten ab 28. Januar 2022.


https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf




Kundeninformationen zum Corona-Virus (November 2021)




Die Landesregierung hat am 23.11. 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 24.November 2021.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/


Die Dienstleistung im Friseurbetriebe darf nur in Anspruch nehmen, wer einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen kann (3G).


Kundeninformationen zum Corona-Virus (August 2021)




Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 16. August 2021.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/


Die Dienstleistung im Friseurbetriebe darf nur in Anspruch nehmen, wer einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen kann (3G).


Kundeninformationen zum Corona-Virus (Mai 2021)




Ab Sa. dem 22.05.2021 endlich wieder zum Friseur OHNE TEST!!




Kundeninformationen zum Corona-Virus (April 2021)

Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.


Laut Corona-Verordnung benötigen Sie ab dem 19. April 2021 für Ihren Friseurbesuch einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Ohne diesen Test, können wir Sie zurzeit leider nicht in unserem Salon bedienen.

Wir bitten um Verständnis.Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden.

   


Verhaltensregeln für den Friseurbesuch in Corona-Zeiten (April 2021)


  • Tagesaktueller negativer Corona-Test erforderlich
  • Bedienung nur mit Termin (ggf. auch kurzfristig zu vereinbaren)
  • Bei Infektionsverdacht oder Krankheitszeichen den Salon nicht betreten! (z.B. Fieber, Husten, Atemnot, …)
  • Kommen Sie möglichst alleine, keine Begleitpersonen im Salon (nur nach Absprache)
  • Pflicht: tragen einer vorgeschriebenen Maske
  • Hände waschen bei Ankunft
  • Abstand 1,5 m zu anderen Kunden und Mitarbeitern
  • Erfassung Ihrer Kontaktdaten (erforderlich für den Fall einer Infektion)
  • Bedienung nur mit Haarwäsche im Salon
  • Nies- und Husten-Etikette einhalten


   


Corona Informationen


Hygiene Maßnahmen 2020


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